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Einreisebestimmung S.2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rund um den Hund |
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Gästebuch | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jugoslawien Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass (erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich : Tollwut - Impfung, sie muss mind. 15 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf maximal 6 Monate zurückliegen. Tierärztliches Gesundheitszeugnis. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt am Grenzübergang vorgenommen werden. |
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Kanada Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass (erhältlich bei Ihrem Tierarzt)erforderlich : Tollwut - Impfung, sie muss mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf maximal 12 Monate zurückliegen. Tierärztliches Gesundheitszeugnis. Alternativ werden auch tierärztliche Bescheinigungen über Identität, Impfung und Gesundheit in englischer oder französischer Sprache akzeptiert. |
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Kroatien Es ist folgende Eintragung im internationalen Impfpass (erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich : Tollwut - Impfung, sie muss mind. 15 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf maximal 6 Monate zurückliegen. Eine tierärztliche Untersuchung kann auch gegen Entgelt am Grenzübergang vorgenommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter : Kroatisches Konsulat, +49 (0) 40 311 317 |
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Lettland Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass (erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich : Bei Hunden ; Tollwut (mind. 14 Tage vor Reiseantritt), Staupe, Virus - Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose. Bei Katzen; Tollwut und Panleukopenie. Alle Impfungen sollen mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und maximal 12 Monate zurückliegen. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, welches die Untersuchungsergebnisse über Toxoplasmosis und Dermatomycosis (max. 30 Tage vor Reiseantritt) enthalten muss. |
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Liechtenstein Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass (erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich : Tollwut - Impfung, sie muss mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf maximal 12 Monate zurückliegen. Tierärztliches Gesundheitszeugnis, maximal 30 Tage alt. |
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Litauen Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass (erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich : Bei Hunden ; Tollwut (mind. 14 Tage vor Reiseantritt), Staupe, Virus - Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose. Bei Katzen ; Tollwut und Panleukopenie. Alle Impfungen sollten mind. 14 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und maximal 6 Monate zurückliegen. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, maximal 8 Tage alt. Weitere Informationen erhalten Sie unter : Veterinärdienst Litauen, +37 (0) 02 40 43 40 |
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Luxemburg Es ist folgende Eintragung im internationalen Impfpass (erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich : Tollwut - Impfung, sie muss mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf maximal 12 Monate zurückliegen. |
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Malta Es sind eine Einfuhrgenehmigung und 1 Monat Quarantäne erforderlich. Für Kampfhunde ist die Einreise verboten. |
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Mazedonien Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass (erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich : Tollwut - Impfung, sie muss mind. 15 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf maximal 6 Monate zurückliegen. Tierärztliches Gesundheitszeugnis. |
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Moldawien Es ist folgende Eintragung im internationalen Impfpass (erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich : Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, maximal 3 Tage alt. |
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Niederlande Es ist folgende Eintragung im internationalen Impfpass (erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich : Tollwut - Impfung, sie muss mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfogt sein und darf maximal 12 Monate zurückliegen. Kampfhunde wie Pitbull - Terrier und ähnlichen ist die Einfuhr nicht erlaubt. Für American - Staffordshire - Terrier, Staffordshire- Bullterrier und Bullterrier- Rassen gilt Maulkorb - und Leinenpflicht. Bei der Einfuhr von Kampfhunderassen empfiehlt sich die Mitnahme eines Stammbuchs. Weitere Informationen erhalten Sie unter : Niederländische Botschaft, +49 (0) 30 20 95 60 |
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Norwegen Der Hund darf nicht jünger als 7 Monate und die Katze nicht jünger als 16 Monate sein. Tierärztliche Bescheinigung ist erforderlich : Gesundheitsbescheinigung, maximal 10 Tage alt. Sie bestätigt die Gesundheit des Tieres und muss eine Behandlung gegen Bandwürmer nachweisen. Diese wird nach 7 Tagen Aufenthalt in Norwegen von einem Tierarzt wiederholt. Impfbescheinigung, sie muss die Tollwut - Impfung und das Ergebnis des Nachweises der Tollwut - Antikörper durch eine Blutprobe aufweisen. Die Blutprobe kann frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der Impfung entnommen werden. Der Antikörpertiter muss mind. 0.5 IU/ml Serum aufweisen. Bei jüngeren Hunden ist dies meistens nicht der Fall, deshalb ist dann nach 4 Wochen eine zweite Tollwut - Impfung nötig, nach der wieder eine Blutprobe (frühestens 120 Tage) folgt. Hunde müssen vor der Einreise gegen Leptospirose (mindestens 30 Tage und max. 12 Monate vor Reiseantritt) und gegen Staupe (mindestens 30 Tage und max. 24 Monate vor Reiseantritt ) geimpft sein. Das Tier benötigt eine Lesbare Tätowierung oder einen implantierten Mikrochip (ISO - Standard) zur Identifikation. Kampfhunde wie Pitbull - Terrier, Tosa Argention, Fila Brasilliero oder Kreuzungen mit diesen ist die Einfuhr nicht erlaubt. Für Hunde mit optischer Ähnlichkeit ist ein Stammbuch mitzuführen. Die Einfuhr von Bengalkatzen ist ebenfals verboten. Für alle Hunde gilt Leinenpflicht und der Kot muss durch mitgebrachte Kotbeutel entfernt werden ! Für die Einreise von Schweden gelten die schwedischen Einreisebedingungen. Da die Einreisevorschrifften sehr umfangreich und zeitaufwendig sind, empfiehlt sich die frühzeitige Bemühung. Weitere Informationen erhalten Sie unter : http://www.norwegen.org (Rubrik "Reisen") Formulare mit allen Vorschriften erhalten Sie von den norwegischen Botschaften bzw. Konsulaten. |
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Österreich Es ist fogende Eintragung im internationalen Impfpass (erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich. Tollwut - Impfung, sie muss mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf maximal 12 Monate zurückliegen. Für größere Hunde gilt Maulkorb - und Leinenpflicht. Weitere Informationen erhalten Sie unter : Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, +43 (0) 1 711 000 |
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Polen Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass (erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich : Tollwut - Impfung nur bei Hunden, sie muss mind. 21 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf maximal 12 Monate zurückliegen. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, maximal 3 Tage alt. Weitere Informationen erhalten Sie unter : Polnische Botschaft, +49 (0) 30 21 00 92-0 |
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Portugal Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass (erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich : Tollwut - Impfung, sie muss mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf maximal 12 Monate zurückliegen. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, 30 Tage vor Reiseantritt. Bescheinigung über Herkunft und Abstammung aus einem tollwutfreien Gebiet. Es gilt Maulkorb - und Leinenpflicht. In Restaurants, an Stränden und öffentlichen Verkehrsmitteln ist Hundeverbot. Sie sind nur in der staatlichen Eisenbahn und auf den Fähren geduldet. Weitere Informationen erhalten Sie unter : Portuguesische Botschaft, +49 (0) 30 590 06 35 00 |